Die neue Regelung gilt für Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Kunden sollen in Ausnahmefällen (Härtefallregelung) eine Auszahlung verlangen können, wenn ein Gutschein wegen persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist. Die Gutscheine müssen den Wert des Eintrittspreises samt Gebühren haben. Der Gutschein kann für eine andere Veranstaltung vom selben Veranstalter eingelöst werden.
Möglich ist aber auch, dass Ticketinhaber ihn nicht einlösen – etwa, weil sie an dem Besuch kein Interesse mehr haben. Dann können sie nach dem 31. Dezember 2021 das Auszahlen des Gutscheinwerts beim Veranstalter einfordern. Ansonsten behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Veranstalter, welche Sie auf Ihren Tickets finden.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Tickets zurückerstatten, die bei uns im Ticket-Shop gekauft wurden.